{"id":62919,"date":"2020-06-07T23:16:05","date_gmt":"2020-06-07T21:16:05","guid":{"rendered":"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wltp-zyklus-lost-nefz-ab\/"},"modified":"2024-10-01T18:50:11","modified_gmt":"2024-10-01T16:50:11","slug":"wltp-zyklus-lost-nefz-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/de\/blog\/wltp-zyklus-lost-nefz-ab\/","title":{"rendered":"WLTP-Zyklus l\u00f6st NEFZ ab"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Ein neuer Labortest namens WLTP (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure\/Weltweit harmonisiertes Testverfahren f\u00fcr Leichtfahrzeuge) wurde eingef\u00fchrt, um den Kraftstoffverbrauch und die CO<sub>2<\/sub>-Emissionen zu messen.<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>Der NEFZ-Zyklus<\/strong><\/h3>\n<p>Der Neue Europ\u00e4ische Fahrzyklus (NEFZ) war ein Fahrzyklus, der entwickelt wurde, um typische Fahrbedingungen auf europ\u00e4ischen Stra\u00dfen darzustellen.<br \/>\nDas NEFZ-Testverfahren wurde haupts\u00e4chlich zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der Umweltverschmutzung durch Fahrzeugemissionen mittels eines Testverfahrens verwendet, das in den Anwendungsbereich der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/HTML\/?uri=LEGISSUM:l21047&amp;from=FR\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Richtlinie 70\/220\/EWG<\/a> f\u00e4llt, in der die zul\u00e4ssigen Emissionsgrenzwerte f\u00fcr benzin- und dieselbetriebene Motoren von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen festgelegt sind. Diese Richtlinie wurde durch die <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:32007R0715&amp;from=FR\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verordnung (EG) Nr.\u00a0715\/2007<\/a> aufgehoben, mit der die Emissionsstandards Euro 5 und Euro 6 eingef\u00fchrt wurden.<\/p>\n<p>Der erste europ\u00e4ische Fahrzyklus, der sich auf typische Fahrbedingungen in europ\u00e4ischen St\u00e4dten bezieht, wurde 1970 eingef\u00fchrt. Im Jahr 1992 wurde der NEFZ um eine zus\u00e4tzliche Stadtphase erweitert und wird seit 1997 zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO<sub>2<\/sub>-Emissionen verwendet.<\/p>\n<p>Das in der EWG g\u00fcltige NEFZ-Testzyklus lief 2018 aus und wurde durch den neuen WLTP-Test ersetzt (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure\/Weltweit harmonisiertes Testverfahren f\u00fcr Leichtfahrzeuge). Der WLTP-Test simuliert reale Fahrbedingungen eines Fahrzeugs, wird aber weiterhin in einem Labor durchgef\u00fchrt. Der WLTP-Testzyklus wird seit September 2017 auf neue Pkw und seit September 2018 auf alle Neufahrzeuge angewendet.<\/p>\n<h3><strong>Das WLTP-Testverfahren<\/strong><\/h3>\n<p>Das WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure\/Weltweit harmonisiertes Testverfahren f\u00fcr Leichtfahrzeuge) ist ein globaler, harmonisierter Zertifizierungsstandard zur Ermittlung der Schadstoff- und CO<sub>2<\/sub>-Emissionen, des Kraftstoffverbrauchs und der elektrischen Autonomie von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.<\/p>\n<p>Unter der Schirmherrschaft des <a href=\"https:\/\/www.unece.org\/fileadmin\/DAM\/trans\/main\/wp29\/wp29wgs\/wp29gen\/wp29pub\/WP29_Blue_Book_2012-1f.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">The World Forum for Harmonisation of Vehicle Regulations<\/a> (Weltforum f\u00fcr die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften), das eine Arbeitsgruppe (\u201eWP.29\u201c) der Wirtschaftskommission f\u00fcr Europa der Vereinten Nationen (United Nations Economic Commission for Europe\/<a href=\"https:\/\/www.unece.org\/fr\/mission.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">UNECE<\/a>) ist, von Experten aus der Europ\u00e4ischen Union, Japan und Indien erarbeitet, ist es auch f\u00fcr die Schaffung eines einheitlichen Regelwerks zur globalen Verbesserung der Fahrzeugkonstruktion verantwortlich.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich wie das NEFZ-Testverfahren findet der WLTP-Zyklus im Labor statt, wobei die Fahrzeuge auf einen Rollenpr\u00fcfstand gestellt werden. Neben den EU-L\u00e4ndern wird WLTP auch in der Schweiz, Norwegen, Island, Indien, Liechtenstein, der T\u00fcrkei und Israel als Standardtest verwendet. Weitere L\u00e4nder, die das WLTP-Abkommen unterzeichnet haben, sind China, Japan, S\u00fcdkorea, Russland, Indien und die USA, wodurch die bisher bestehenden L\u00fccken zwischen den verschiedenen Zertifizierungszyklen minimiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Tests werden bei einer Temperatur von 14 \u00b0C beim Starten und dann bei 23 \u00b0C durchgef\u00fchrt. Die Testbedingungen simulieren zun\u00e4chst k\u00e4lteres Wetter. Das K\u00fchlmittel hat also zu Beginn des Tests noch nicht seine optimale Temperatur.<\/p>\n<h3><strong>WLTP simuliert die realen Fahrbedingungen genauer.<\/strong><\/h3>\n<p>WLTP beinhaltet im Vergleich zu NEFZ mehr Dynamikphasen, auch die Beschleunigungswerte spiegeln die realen Fahrbedingungen besser wider. Die Durchschnittsgeschwindigkeit w\u00e4hrend des WLTP-Tests betr\u00e4gt 46,5\u00a0km\/h, im Vergleich zu 34\u00a0km\/h beim NEFZ-Test, und die H\u00f6chstgeschwindigkeit betr\u00e4gt 131,3\u00a0km\/h im Vergleich zu nur 120\u00a0km\/h bei NEFZ. Die Zyklus-Testzeit erh\u00f6ht sich von 20\u00a0Minuten bei NEFZ auf 30\u00a0Minuten bei WLTP. Die Fahrzeuge legen w\u00e4hrend des WLTP-Tests eine Strecke von 23,25\u00a0km zur\u00fcck, im Vergleich zu 11\u00a0km bei NEFZ. Der WLTP-Test besteht aus vier Teilen, abh\u00e4ngig von der H\u00f6chstgeschwindigkeit:<\/p>\n<ul>\n<li>gering, bis zu 56,5 km\/h<\/li>\n<li>mittel, bis zu 76,6 km\/h<\/li>\n<li>hoch, bis zu 97,4 km\/h<\/li>\n<li>sehr hoch, bis zu 131,3 km\/h.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Teile des neuen Zyklus simulieren das Fahren im Stadt- und Vorstadtverkehr sowie Fahrten auf au\u00dferst\u00e4dtischen Stra\u00dfen und Schnellstra\u00dfen\/Autobahnen. Das Verfahren ber\u00fccksichtigt auch alle optionalen Merkmale von Fahrzeugen, welche die Aerodynamik, den Rollwiderstand und die Fahrzeugmasse beeinflussen k\u00f6nnen, was zu einem CO<sub>2<\/sub>-Wert f\u00fchrt, der die Eigenschaften eines bestimmten Fahrzeugs realistisch widerspiegelt.<\/p>\n<p>Da WLTP genauer ist, <strong>weist das Verfahren ein h\u00f6heres Niveau an CO2-Emissionen<\/strong> (31 %) als NEFZ (24 %) nach.<\/p>\n<p>Der WLTC-Zertifizierungstest wird an Serienfahrzeugen durchgef\u00fchrt, ein Beispiel sind Vorserienmuster. Damit ein Fahrzeug f\u00fcr den Test \u201egeeignet\u201c ist, muss die auf dem Kilometerz\u00e4hler angezeigte Strecke weniger als 80\u00a0km betragen. Diese Tests m\u00fcssen mindestens alle 3 Jahre wiederholt werden, solang ein bestimmter Fahrzeugtyp hergestellt wird.<\/p>\n<p>Bemerkung: Der f\u00fcr die Pr\u00fcfung verwendete Kraftstoff ist der Entscheidung des Herstellers \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Emissionspr\u00fcfungen werden nicht mehr nur im Labor, sondern auch auf der Stra\u00dfe nach der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/ALL\/?uri=CELEX:32017R1347\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Euro-6d-TEMP-Norm und gem\u00e4\u00df der noch weiterreichenden Euro-6d-Norm<\/a> durchgef\u00fchrt. Die Labormessungen im Rahmen von WLTP werden durch den RDE-Test (RDE = Real Driving Emissions\/Emissionen im praktischen Fahrbetrieb) erg\u00e4nzt. Dabei werden die Schadstoffemissionen (u. a. Stickoxide und Feinstaubpartikel) in Fahrzeugen direkt auf der Stra\u00dfe gemessen und die Einhaltung der Grenzwerte in Bezug auf die Konformit\u00e4tskriterien \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<h3><strong>RDE (Real Driving Emissions\/Emissionen im praktischen Fahrbetrieb)<\/strong><\/h3>\n<p>Beim Real-Driving-Emissions-Test (<a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/transparency\/regdoc\/rep\/1\/2019\/EN\/COM-2019-208-F1-EN-MAIN-PART-1.PDF\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">RDE<\/a>) werden die Schadstoffemissionen, wie Stickoxide (NOx) und Feinstaub (PM) gemessen, die von Fahrzeugen unter realen Fahrbedingungen ausgesto\u00dfen werden. RDE erg\u00e4nzt den WLTP-Labortest und wird nach zuf\u00e4lligen Variationen der Parameter durchgef\u00fchrt. In Frankreich ist <a href=\"https:\/\/www.utac-otc.com\/Propos\/Pages\/qui-sommes-nous.aspx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">l&#8217;UTAC<\/a> \u2013 im Auftrag des <a href=\"http:\/\/www.driee.ile-de-france.developpement-durable.gouv.fr\/la-reception-par-type-de-vehicules-r261.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Centre National de R\u00e9ception des V\u00e9hicules<\/a> (\u201eStaatliches Zulassungszentrum f\u00fcr Fahrzeuge\u201c) \u2013 f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser Tests verantwortlich.<\/p>\n<p>In der Praxis handelt es sich um einen erg\u00e4nzenden Test, bei dem das Fahrzeug auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und unter realen Bedingungen gefahren wird. Die Autos sind mit einem tragbaren Emissionsmesssystem ausgestattet und werden maximal 2 Stunden lang mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60\u00a0km\/h in der Stadt, bis zu 90\u00a0km\/h auf dem Land und 145\u00a0km\/h auf der Autobahn, bei Temperaturen zwischen \u20137\u00a0\u00b0C und 35\u00a0\u00b0C und in einer H\u00f6he von bis zu 1.300 m gefahren.<\/p>\n<p>Europa hat es sich zum Ziel gesetzt, die NOx-Emissionen bis 2023 f\u00fcr alle Fahrzeuge auf 80\u00a0mg\/km zu reduzieren, mit einem Zwischenwert von 168\u00a0mg\/km im Jahr 2021. Die gesammelten Daten dienen zur \u00dcberpr\u00fcfung, ob die Stickoxidemissionen des Fahrzeugs die RDE-Anforderungen erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Hinweis: Die Ergebnisse der RDE-Pr\u00fcfung flie\u00dfen nicht in die Berechnung der offiziellen Emissionswerte ein. Dieses Testverfahren pr\u00fcft die Stickoxid-Emissionen (NOx), um die Diskrepanz zwischen den im realen Fahrbetrieb gemessenen Emissionen und den im Labor gemessenen Emissionen (WLTP) zu minimieren.<\/p>\n<h3><strong>Testverfahren f\u00fcr Verdunstungsemissionen (EVAP)<\/strong><\/h3>\n<p>Die Verdunstungsemissionen eines Fahrzeugs k\u00f6nnen sehr allgemein als fl\u00fcchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds\/VOC) definiert werden, die vom Fahrzeug selbst unter verschiedenen Betriebsbedingungen emittiert werden, aber nicht direkt dem Verbrennungsprozess entstammen. Kraftstoffbedingte Verdunstungsemissionen k\u00f6nnen bei jedem Fahrzeugbetrieb auftreten, einschlie\u00dflich Parkvorg\u00e4ngen, normalem Fahren und dem Betanken des Fahrzeugs.<\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/EN\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:32018R1832&amp;from=EN\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Testverfahren f\u00fcr Verdunstungsemissionen<\/a> wurde 2016 von der informellen WLTP-Arbeitsgruppe entwickelt und erm\u00f6glicht die Messung der Menge an Verdunstungsemissionen von Benzin \u00fcber einen Zeitraum von 48 Stunden.<\/p>\n<h3><strong>In-Service Conformity Test (ISC\/Pr\u00fcfung der \u00dcbereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge)<\/strong><\/h3>\n<p>Der In-Service Conformity Test umfasst die Messung von gasf\u00f6rmigen Schadstoffen unter Labor- und realen Fahrbedingungen sowie Verdunstungstests. Der Hersteller garantiert die \u00dcbereinstimmung des Fahrzeugs mit den Daten der Typgenehmigung f\u00fcr mindestens f\u00fcnf Jahre oder 100.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.<\/p>\n<h3><strong>Franz\u00f6sisches Bonus-Malus-Fahrzeugsteuersystem f\u00fcr Neufahrzeuge<\/strong><\/h3>\n<p>Nach der Einf\u00fchrung der WLTP-Normen hat die franz\u00f6sische Regierung das Malus-Fahrzeugsteuersystem gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/eli\/loi\/2019\/12\/28\/CPAX1925229L\/jo\/article_69\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 69 des Finanzverwaltungsgesetzes 2020<\/a> \u00fcberarbeitet.<\/p>\n<ul>\n<li>Seit dem 1. Januar 2020 erhebt die franz\u00f6sische Regierung einen maximal zu zahlenden Malus von bis zu 20.000\u00a0\u20ac f\u00fcr Fahrzeuge mit einem CO<sub>2<\/sub>-Emissionswert von bis zu 110\u00a0g\/km.<\/li>\n<li>Um die realen Fahremissionen der Fahrzeuge besser nachvollziehen zu k\u00f6nnen, wurde das System ab dem 1.\u00a0M\u00e4rz 2020 auf WLTP umgestellt, was keine Auswirkungen auf die H\u00f6he der Umweltsteuern hat.<\/li>\n<li>Zum 1. Januar 2021 war eine weitere \u00dcberpr\u00fcfung der Umweltsteuerpolitik geplant, wobei die verschiedenen Umweltsteuern zusammengef\u00fchrt wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der <a href=\"https:\/\/www.ecologique-solidaire.gouv.fr\/bonus-ecologique-nouvelles-modalites\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Umweltbonus<\/a> wird nun beim Kauf von Elektro- oder wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen mit einem CO<sub>2<\/sub>-Aussto\u00df von bis zu 20\u00a0g\/km gew\u00e4hrt. Die Gesamth\u00f6he des Bonus wird j\u00e4hrlich \u00fcberpr\u00fcft und ist an bestimmte Kriterien gebunden.<\/p>\n<h3><strong>Europ\u00e4ische Konformit\u00e4tsbescheinigung und WLTP-Standards<\/strong><\/h3>\n<p>F\u00fcr Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2017 nach WLTP typgenehmigt werden, werden die CO<sub>2<\/sub>&#8211; und Kraftstoffverbrauchsdaten sowohl nach dem neuen WLTP-Testverfahren (Punkt 49.4 auf der <a href=\"https:\/\/www.eurococ.eu\/en\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konformit\u00e4tsbescheinigung<\/a>) als auch nach dem alten NEFZ-Testverfahren (Punkt 49.1 auf der Konformit\u00e4tsbescheinigung) angegeben.<\/p>\n<p>Die NEFZ-CO<sub>2<\/sub>-Werte und der Kraftstoffverbrauch werden weiterhin bis einschlie\u00dflich 2020 in der <a href=\"https:\/\/www.eurococ.eu\/en\/#coc-pedia5\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konformit\u00e4tsbescheinigung<\/a> angegeben, die ein Hersteller ausstellt, wenn ein neues Fahrzeug auf den Markt gebracht wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein neuer Labortest namens WLTP (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure\/Weltweit harmonisiertes Testverfahren f\u00fcr Leichtfahrzeuge) wurde eingef\u00fchrt, um den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu messen. 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