{"id":62927,"date":"2020-01-08T00:04:33","date_gmt":"2020-01-07T23:04:33","guid":{"rendered":"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/in-belgien-im-fahrzeug-mitzufuhrende-papiere\/"},"modified":"2024-10-01T18:50:09","modified_gmt":"2024-10-01T16:50:09","slug":"in-belgien-im-fahrzeug-mitzufuhrende-papiere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/de\/blog\/in-belgien-im-fahrzeug-mitzufuhrende-papiere\/","title":{"rendered":"In Belgien im Fahrzeug mitzuf\u00fchrende Papiere"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Jedes Land hat seine eigenen Regeln und Gesetze und bei Verkehrskontrollen m\u00fcssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Wenn Sie belgischer Staatsb\u00fcrger sind und mit gutem Gewissen fahren wollen, sollten Sie bei jeder Fahrt die Originale aller notwendigen Dokumente mit sich f\u00fchren: <u>F\u00fchrerschein<\/u>, <u>Versicherungsnachweis<\/u>, <u>Fahrzeugschein<\/u>, <u>Hauptuntersuchungsbericht<\/u> und <u>Konformit\u00e4tsbescheinigung<\/u>.<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>F\u00fchrerschein<\/strong><\/h3>\n<p>Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.code-de-la-route.be\/textes-legaux\/sections\/lois\/loi-de-base\/450-t3hs1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 21 des Gesetzes vom 16. M\u00e4rz 1968 \u00fcber die Stra\u00dfenverkehrsordnung<\/a> ist das erste Pflichtdokument der F\u00fchrerschein. \u201eNur Personen, die einen F\u00fchrerschein besitzen und mitf\u00fchren, d\u00fcrfen auf einer Schnellstra\u00dfe ein Kraftfahrzeug fahren &#8230;\u201c.<\/p>\n<p>Der F\u00fchrerschein im Scheckkartenformat wurde am 7. Juli 2010 eingef\u00fchrt und hat eine maximale G\u00fcltigkeitsdauer von 10 Jahren.<\/p>\n<h3><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-437 aligncenter\" src=\"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Driving-licence.png\" alt=\"\" width=\"613\" height=\"388\"><\/h3>\n<h3><strong>Versicherungsnachweis<\/strong><\/h3>\n<p>Das zweite \u201eMuss\u201c ist die Versicherungsbescheinigung gem\u00e4\u00df Artikel 7 und 21 des <a href=\"https:\/\/www.code-de-la-route.be\/textes-legaux\/sections\/lois\/w211189\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesetzes vom 21. November 1989 \u00fcber die Pflichtversicherung f\u00fcr Kraftfahrzeuge<\/a>.<\/p>\n<p>Dies ist ein offizieller Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgem\u00e4\u00df bei einer Versicherungsgesellschaft versichert wurde. Ihr Zweck ist es, den Verkehr zwischen verschiedenen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern zu erleichtern und sicherzustellen, dass Opfer von Verkehrsunf\u00e4llen angemessen entsch\u00e4digt werden.<\/p>\n<p>Das Layout der Gr\u00fcnen Karte ist in allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern \u00e4hnlich und wurde von der \u201e<a href=\"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/United_Nations_Economic_Commission_for_Europe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wirtschaftskommission f\u00fcr Europa der Vereinten Nationen<\/a>\u201c gebilligt.<\/p>\n<p>Die darin enthaltenen Informationen sind daher bei allen Versicherungsgesellschaften und in allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern identisch. Die folgenden Informationen m\u00fcssen zwingend auf dem Dokument angegeben werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Name der ausstellenden Stelle (im Fall von Belgien: \u201e<a href=\"http:\/\/www.bbaa-bbav.be\/accnl.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BBAV<\/a> \u2013 Belgian Motor Insurance Bureau\u201c)<\/li>\n<li>G\u00fcltigkeitszeitraum<\/li>\n<li>Verweis in der Versicherung, der sich auf die ausgestellte Gr\u00fcne Karte bezieht (Land\/Versichertennummer\/Vertragsnummer).<\/li>\n<li>Zulassungs- und\/oder Seriennummer des Fahrzeugs<\/li>\n<li>Kategorie und Modell des Fahrzeugs<\/li>\n<li>L\u00e4nder, in denen die \u201eGr\u00fcne Karte\u201c g\u00fcltig ist<\/li>\n<li>Name und Adresse des Versicherungsnehmers<\/li>\n<li>Name und Adresse der Versicherungsgesellschaft<\/li>\n<li>Unterschrift der Versicherungsgesellschaft<\/li>\n<\/ul>\n<h3><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-457 aligncenter\" src=\"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Document.png\" alt=\"\" width=\"601\" height=\"465\"><\/h3>\n<h3><strong>Fahrzeugschein (Fahrtenbuch)<\/strong><\/h3>\n<p>Ein weiteres Pflichtdokument ist der Fahrzeugschein (Fahrtenbuch) des Fahrzeugs.<\/p>\n<p>Seit dem 1. September 2013 besteht der gelb-graue belgische Fahrzeugschein (\u201eCIM\/certificat d&#8217;immatriculation Belge\u201c) aus zwei Teilen. Der erste Teil muss immer im Fahrzeug mitgef\u00fchrt werden, w\u00e4hrend der zweite Teil zu Hause aufbewahrt werden muss.<\/p>\n<p>Am 1. Juli 2019 ist eine neue Version des belgischen Fahrzeugscheins in Kraft getreten. Die Farben und das Format bleiben unver\u00e4ndert, aber der Inhalt wurde \u00fcberarbeitet. Eine f\u00fcr den Fahrzeugnutzer n\u00fctzliche Angabe ist dabei weggefallen: die der CO<sub>2<\/sub>-Emissionen. Da sich n\u00e4mlich mehrere unterschiedliche CO<sub>2<\/sub>-Werte auf ein und dasselbe Fahrzeug beziehen k\u00f6nnen, k\u00f6nnen sie nicht alle auf dem Fahrzeugschein angegeben werden. Andererseits werden sie auf der Konformit\u00e4tsbescheinigung (COC) des Fahrzeugs angegeben, die ein weiteres obligatorisches Dokument an Bord ist.<\/p>\n<p>Beide Teile des belgischen Fahrzeugscheins sind f\u00fcr den Verkauf, die Zulassung oder die Wiederzulassung des Fahrzeugs erforderlich. Beide Teile z\u00e4hlen als zusammenh\u00e4ngendes Dokument und tragen jeweils eine identische Referenznummer.<\/p>\n<p>Der Hinweis \u201eDie Bescheinigung ist kein Eigentumsnachweis f\u00fcr das Fahrzeug\u201c ist aufgrund der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/FR\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:31999L0037&amp;from=FR\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Richtlinie 1999\/37\/EG des Rates vom 29. April 1999 \u00fcber Zulassungsdokumente f\u00fcr Fahrzeuge<\/a> obligatorisch geworden, in der festgelegt ist, ob der Fahrzeugschein einen Eigentumsnachweis darstellt. Dies ist in Belgien nicht der Fall. Es handelt sich um ein polizeiliches Dokument, das dazu dient, dass das Fahrzeug durch Eigenschaften (Marke, Modell, Kennzeichen usw.) identifiziert werden kann, als Eigentumsnachweis wird es jedoch nicht angesehen.<\/p>\n<h3><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-452 aligncenter\" src=\"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Document-1.png\" alt=\"\" width=\"387\" height=\"550\"><\/h3>\n<div>\n<h3><strong>Hauptuntersuchungsbericht<\/strong><\/h3>\n<p>Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.code-de-la-route.be\/textes-legaux\/sections\/ar\/reglement-technique-des-vehicules\/292-art24-v15-292\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel 24 des K\u00f6niglichen Erlasses vom 15.&nbsp;M\u00e4rz 1968<\/a> gilt: \u201eKein Fahrzeug, das einer Verkehrspr\u00fcfung unterzogen wird, darf auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen benutzt werden, wenn es nicht \u00fcber eine Bescheinigung \u00fcber die Verkehrstauglichkeit verf\u00fcgt, die von einer g\u00fcltigen Pr\u00fcfplakette begleitet wird &#8230;\u201c<\/p>\n<p>Alle Fahrzeuge m\u00fcssen technisch in Ordnung sein und ihre Sicherheit im Stra\u00dfenverkehr muss gew\u00e4hrleistet sein. In Belgien ist die Hauptuntersuchung f\u00fcr alle Fahrzeuge, die \u00e4lter als 4 Jahre sind, vorgeschrieben.<\/p>\n<p>An Fahrzeugen, die \u00e4lter als 4 Jahre sind, wird j\u00e4hrlich eine Inspektion durchgef\u00fchrt. Es gibt jedoch ein Bonussystem, bei dem die Inspektionsintervalle auf ein 2-Jahres-Intervall verl\u00e4ngert werden k\u00f6nnen, wenn das Fahrzeug kumulativ die folgenden Punkte erf\u00fcllt:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr das Fahrzeug existiert eine Gr\u00fcne Karte (das hei\u00dft, das Fahrzeug hat die letzte Hauptuntersuchung erfolgreich durchlaufen).<\/li>\n<li>Der Kilometerstand ist geringer als 100.000 km.<\/li>\n<li>Das Fahrzeug wird p\u00fcnktlich vorgestellt.<\/li>\n<li>Das Fahrzeug ist nicht \u00e4lter als 6 Jahre.<\/li>\n<li>Das Fahrzeug kann keine Anh\u00e4nger ziehen, die mehr als 750 kg wiegen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>Welche Unterlagen werden f\u00fcr die Hauptuntersuchung ben\u00f6tigt?<\/strong><\/h3>\n<p>Um Ihr Fahrzeug einer Hauptuntersuchung unterziehen lassen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Sie die folgenden Originaldokumente vorlegen:<\/p>\n<ul>\n<li>einen belgische Fahrzeugschein: ein rosafarbenes oder beigefarbenes Dokument, das belegt, dass Ihr Fahrzeug bei der Abteilung f\u00fcr Fahrzeugzulassung (\u201eDIV\/La Direction pour l&#8217;Immatriculation des V\u00e9hicules\u201c) zugelassen wurde.<\/li>\n<li>eine <a href=\"https:\/\/www.eurococ.eu\/en\/blog\/get-a-duplicate-of-a-coc-for-your-vehicle\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konformit\u00e4tsbescheinigung<\/a><u>,<\/u> die best\u00e4tigt, dass das Fahrzeug vom F\u00f6deralen \u00d6ffentlichen Dienst Mobilit\u00e4t und Transport zugelassen wurde und die vom Hersteller oder offiziellen Markenvertreter beim Kauf eines Fahrzeugs ausgestellt wird.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>Welche Punkte werden bei der Hauptuntersuchung gepr\u00fcft?<\/strong><\/h3>\n<p>Es werden verschiedene Punkte bewertet, u. a. die Abgaswerte, der mechanische Zustand sowie die Funktionst\u00fcchtigkeit verschiedener Komponenten (Bremsen, Licht, Lenkung, Sto\u00dfd\u00e4mpfer &#8230;)<\/p>\n<p>Erf\u00fcllt Ihr Fahrzeug alle vorgeschriebenen Kriterien, wird eine Gr\u00fcne Karte ohne jegliche Einschr\u00e4nkungen ausgestellt. Andernfalls gibt es drei M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Sie haben eine rote Pr\u00fcfbescheinigung mit einem Fahrverbot erhalten:<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Fahrzeug hat schwerwiegende M\u00e4ngel und gef\u00e4hrdet nicht nur den Fahrer, sondern auch die Insassen, zum Beispiel funktionieren die Bremsen nicht mehr. Deshalb d\u00fcrfen Sie das Auto nicht mehr fahren und es muss sofort in die n\u00e4chste Werkstatt gebracht und repariert werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Sie haben eine rote Pr\u00fcfbescheinigung mit einer verk\u00fcrzten G\u00fcltigkeit von 15 Tagen erhalten:<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ihr Fahrzeug wird aufgrund schwerwiegender technischer Probleme als gef\u00e4hrlich eingestuft, sodass Sie rund zwei Wochen Zeit haben, es reparieren zu lassen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Sie haben eine gr\u00fcne Pr\u00fcfbescheinigung mit einer verk\u00fcrzten G\u00fcltigkeit von 3 Monaten erhalten:<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Es besteht eine bestimmte Nicht\u00fcbereinstimmung, die innerhalb von 90 Tagen behoben werden muss.<\/p>\n<p><strong>Alle Reparaturen wurden erledigt, was nun?<\/strong><\/p>\n<p>Wenn die Reparaturen erledigt sind, muss das Fahrzeug innerhalb von 15 bis 90 Tagen bei der gleichen Pr\u00fcfstelle einer erneuten technischen Untersuchung unterzogen werden. Wenn alle notwendigen Reparaturen ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrt wurden, erhalten Sie eine gr\u00fcne Pr\u00fcfbescheinigung.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-447 aligncenter\" src=\"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Document-2.png\" alt=\"\" width=\"231\" height=\"196\"><\/p>\n<\/div>\n<h3><a href=\"https:\/\/www.eurococ.eu\/en\/#coc-pedia1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Konformit\u00e4tsbescheinigung<\/strong><\/a><\/h3>\n<p>Dies ist ein Dokument, das durch den k\u00f6niglichen Erlass vom 15. M\u00e4rz 1968 vorgeschrieben ist und vom Importeur des Fahrzeugs ausgestellt wird. Es beweist, dass das Fahrzeug den auf dem belgischen Staatsgebiet geltenden technischen Vorschriften entspricht.<\/p>\n<p>Es handelt sich um ein standardisiertes Dokument, das technische Informationen des Fahrzeugs enth\u00e4lt, nach denen es hergestellt wurde: Es beweist, dass das Fahrzeug den Normen seines Ursprungslandes entspricht und enth\u00e4lt eine Seriennummer, eine EG-Typgenehmigungsnummer und andere technische Merkmale des Fahrzeugs.<\/p>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.eurococ.eu\/en\/#coc-pedia5\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konformit\u00e4tsbescheinigung<\/a> (Certificate of Conformity\/COC) beweist, dass das Fahrzeug alle erforderlichen Normen erf\u00fcllt sowie die auf dem Fahrzeugschein angegebene Beschreibung aufweist.<\/p>\n<h3><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-442 aligncenter\" src=\"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Document-3.png\" alt=\"\" width=\"800\" height=\"571\"><\/h3>\n<h3><strong>Zusammenfassung:<\/strong><\/h3>\n<p>Bei Stra\u00dfenkontrollen m\u00fcssen Sie die Originaldokumente vorlegen, daher m\u00fcssen alle Originale im Auto mitgef\u00fchrt werden. Kopien reichen nicht aus.<\/p>\n<p>Andererseits sollten Sie die Kopien der Dokumente bei sich zu Hause aufbewahren und die Originale aus dem Auto nehmen, wenn das Auto l\u00e4ngere Zeit nicht bewegt wird.<\/p>\n<p>Werden die Originaldokumente nicht vorgelegt, kann ein Polizeibericht erstellt und das Fahrzeug gegebenenfalls beschlagnahmt werden, bis die Originaldokumente der kontrollierenden Polizeidienststelle vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Allzeit sichere Fahrt!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jedes Land hat seine eigenen Regeln und Gesetze und bei Verkehrskontrollen m\u00fcssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Wenn Sie belgischer Staatsb\u00fcrger sind und mit gutem Gewissen fahren wollen, sollten Sie bei jeder Fahrt die Originale aller notwendigen Dokumente mit sich f\u00fchren: F\u00fchrerschein, Versicherungsnachweis, Fahrzeugschein, Hauptuntersuchungsbericht und Konformit\u00e4tsbescheinigung. 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