{"id":63204,"date":"2022-01-26T09:53:04","date_gmt":"2022-01-26T08:53:04","guid":{"rendered":"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/eg-typgenehmigung-coc-papier\/"},"modified":"2024-10-01T18:50:47","modified_gmt":"2024-10-01T16:50:47","slug":"eg-typgenehmigung-coc-papier","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/de\/blog\/eg-typgenehmigung-coc-papier\/","title":{"rendered":"EG-Typgenehmigung f\u00fcr Fahrzeuge"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00dcbereinstimmungsbescheinigung \u2013 COC Dokument<\/strong><\/p>\n<p><strong>Herstellerschild \/ Typenschild und Mehrstufen-Homologation&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong><\/p>\n<p><strong>EG-Typgenehmigungsnummer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Erweiterung der Typgenehmigung<\/strong><\/p>\n<p><strong>M\u00f6gliche Probleme bei einer falschen Eintragung von Erweiterung der Typgenehmigung<\/strong><\/p>\n<h2><strong>&nbsp;<\/strong><strong>\u00dcbereinstimmungsbescheinigung \u2013 COC Dokument<\/strong><\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/transparency\/documents-register\/detail?ref=COM(2016)31&amp;lang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">COC<\/a> ist ein Dokument, mit dem der Hersteller bescheinigt, dass das konkrete Fahrzeug im Einklang mit den im Zeitpunkt der Fahrzeugherstellung g\u00fcltigen Rechtsvorschriften der EU hergestellt wurde. Gleichzeitig best\u00e4tigt das COC Dokument die Herstellung des Fahrzeugs in der \u00dcbereinstimmung mit den technischen Spezifikationen genehmigt f\u00fcr den betreffenden Typ.<\/p>\n<p>Wenn der Hersteller vorhat, mehrere Fahrzeuge eines gleichen Typs zu herstellen, kann er die Genehmigungsbeh\u00f6rde ersuchen um Erteilung einer Typgenehmigung. Im Prozess der Erteilung der Typgenehmigung f\u00fchrt der technische Dienst die Pr\u00fcfung an einem Fahrzeug durch, das repr\u00e4sentativ f\u00fcr den zu pr\u00fcfenden Typ ist und \u00fcberpr\u00fcft, ob das Fahrzeug dem beschriebenen Typ entspricht. Wenn ja, dann erteilt die Genehmigungsbeh\u00f6rde dem Typ eine Typgenehmigung. Es ist daher nicht notwendig jedes hergestellte Fahrzeug, das der Typgenehmigung entspricht, einzeln zu beurteilen. Nach Erteilung der Typgenehmigung verbindet sich der Hersteller die \u00dcbereinstimmung der Produktion einzuhalten, damit jedes hergestellte Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht.<\/p>\n<p>Wenn der Hersteller ein Fahrzeug oder seinen Teil gefertigt hat, legt er eine <a href=\"https:\/\/www.eurococ.eu\/de\/homepage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcbereinstimmungsbescheinigung (COC)<\/a> mit dem Typ, der in der konkreten Typgenehmigungsnummer beschrieben wird bei:<\/p>\n<p>Es ist also m\u00f6glich die COC Bescheinigung nur f\u00fcr die typgenehmigten Fahrzeuge auszustellen und verf\u00fcgen daher um eine Typgenehmigungsnummer. Wenn ein Fahrzeug allerdings einem Typ entspricht, obwohl es ihm keine Typgenehmigung erteilt wurde, existiert kein COC Papier f\u00fcr ein solches Fahrzeug. Dies kann bei den Vorserienfahrzeugen der Fall sein.<\/p>\n<p>Da die EU-Normen f\u00fcr die Serienfahrzeugproduktion homologiert sind, ist die von einem der EU-Mitgliedstaaten erteilte Typgenehmigung in der ganzen EU g\u00fcltig. Das Fahrzeug kann sogar <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/transparency\/documents-register\/detail?ref=COM(2016)31&amp;lang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">au\u00dferhalb der EU hergestellt<\/a> worden sein, wenn der Hersteller aber in der EU eine Vertretung hat und das Fahrzeug f\u00fcr den europ\u00e4ischen Markt im Einklang mit der g\u00fcltigen Typgenehmigung hergestellt wird, ist ein COC f\u00fcr dieses Fahrzeug verf\u00fcgbar und das Fahrzeug kann in der EU mit dem COC Papier zugelassen werden ohne weitere Genehmigungen. Dadurch, dass die EG Typgenehmigung einen globalen und nicht nur nationalen Charakter hat, wird der freie Verkehr der Kraftfahrzeuge im Rahmen der EU gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<h2><strong>Herstellerschild \/ Typenschild und Mehrstufen-Homologation<\/strong><\/h2>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong><strong>Wie kann ich feststellen, ob mein Fahrzeug typgenehmigt wurde?<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-8591 alignleft\" src=\"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Herstellerschild-300x160.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"160\"><\/p>\n<p>Der Fahrzeughersteller ist verpflichtet ans Fahrzeug ein Herstellerschild (bekannt auch als Typenschild) anbringen, das im Falle des typgenehmigten Fahrzeugs au\u00dfer anderem die Typgenehmigungsnummer beinhaltet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Falls es sich um ein in mehreren Stufen fertiggestelltes Fahrzeug handelt, kann das Fahrzeug 2 Typgenehmigungen haben \u2013 jede f\u00fcr einzelne Stufe und daher auch 2 Typenschilder, wobei eines den Vermerk: \u201eStage 2\u201c oder \u201eStufe 2\u201c&nbsp; tr\u00e4gt.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-8596\" src=\"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Typenschild-300x119.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"119\"><\/p>\n<p>Die Mehrstufen-Typgenehmigung kann einem unvollst\u00e4ndigen oder vollst\u00e4ndigen, sowie auch vervollst\u00e4ndigen Fahrzeugtyp erteilt werden. F\u00fcr jede Stufe der Genehmigung existiert ein eigenes COC Dokument in welchem es aufgef\u00fchrt wird, f\u00fcr welche <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/transparency\/documents-register\/detail?ref=COM(2016)31&amp;lang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stufe<\/a> das entsprechende Dokument gilt, z. B.: EG-\u00dcbereinstimmungsbescheinigung f\u00fcr <strong>unvollst\u00e4ndige<\/strong> Fahrzeuge, EG-\u00dcbereinstimmungsbescheinigung f\u00fcr <strong>vervollst\u00e4ndigte<\/strong> Fahrzeuge, oder EG-\u00dcbereinstimmungsbescheinigung f\u00fcr <strong>vollst\u00e4ndige<\/strong> Fahrzeuge.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-8601\" src=\"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Auschnitt-300x85.png\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"85\">&nbsp; &nbsp; &nbsp; (COC Auschnitt)<\/p>\n<p>Aus diesem Grund gibt es zu einigen Fahrzeugen zwei COC Papiere. H\u00e4ufig ist das Fahrzeug allerdings von unterschiedlichen Herstellern vervollst\u00e4ndigt oder modifiziert und deswegen ist es nicht immer m\u00f6glich die COC Bescheinigungen f\u00fcr beide Stufen der Genehmigung von einem Hersteller zu erhalten. In solchem Fall ist es n\u00f6tig sich an den Hersteller zu wenden, der das Fahrzeug vervollst\u00e4ndigt oder umgebaut hat, weil er die technischen Daten zur durchgef\u00fchrten \u00c4nderung oder Vervollst\u00e4ndigung. Wer das Fahrzeug vervollst\u00e4ndigt hat, kann man anhand des Typenschilds feststellen, wo der Name des Herstellers eingetragen ist. Falls es sich um eine typgenehmigte Modifikation handelt, stellt der zust\u00e4ndige Hersteller eine EG-\u00dcbereinstimmungsbescheinigung (COC) f\u00fcr die 2. Stufe.<\/p>\n<p>Wie bereits oben erw\u00e4hnt, ist der Hersteller verpflichtet das Fahrzeug mit dem sogenannten Herstellerschild &#8211; genannt auch Homologationslabel oder Typenschild \u2013 auszustatten. Wenn dem Fahrzeug eine Typgenehmigung erteilt wurde, ist die Typgenehmigungsnummer im Typenschild aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<h2><strong><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/transparency\/documents-register\/detail?ref=COM(2016)31&amp;lang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-8591 alignleft\" src=\"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Herstellerschild-300x160.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"160\"><\/a><\/strong><\/h2>\n<h2><\/h2>\n<h2><\/h2>\n<h2><\/h2>\n<h2><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/transparency\/documents-register\/detail?ref=COM(2016)31&amp;lang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Die EG-Typgenehmigungsnummer<\/strong><\/a><\/h2>\n<p>Besteht aus mehreren Abschnitten, die durch das Zeichen \u201e*\u201c getrennt werden.<\/p>\n<p>Beispiel: e11*2007\/2046*0004*02<\/p>\n<p>Abschnitt 1: Der Kleinbuchstabe \u201ee\u201c, gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die EU-Typgenehmigung erteilt hat. In diesem Fall (e11*) handelt es sich um die Typgenehmigung erteilt vom Vereinigten K\u00f6nigreich.<\/p>\n<p>Abschnitt 2: Die Nummer der Basisrichtlinie oder -verordnung. In diesem Fall (*2007\/2046*) handelt es sich um die Genehmigung gem\u00e4\u00df der Verordnung Nr. 2007\/2046 der Kommission.<\/p>\n<p>Abschnitt 3: Die Nummer der letzten \u00c4nderungsrichtlinie oder -verordnung. (Wird angegeben, nur wenn die Richtlinie ge\u00e4ndert wurde.)<\/p>\n<p>Abschnitt 4: Eine vierstellige laufende Nummer die die Basis-Typgenehmigungsnummer angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 0001 f\u00fcr jede Basisrichtlinie oder -verordnung. In diesem Fall (*0004*) handelt es sich um die vierte Typgenehmigungsnummer.<\/p>\n<p>Abschnitt 5: Eine zweistellige laufende Nummer f\u00fcr die Erweiterung der Typgenehmigungsnummer. Die Reihenfolge beginnt mit 00 f\u00fcr jede Grundgenehmigungsnummer. In diesem Fall (*02) handelt es sich um die zweite Erweiterung der Typgenehmigungsnummer.<\/p>\n<h2><strong>Erweiterung der Typgenehmigungsnummer<\/strong><\/h2>\n<p>Jeder Hersteller bem\u00fcht sich nat\u00fcrlich, die von ihm hergestellten Fahrzeuge zu vervollkommnen und dar\u00fcber hinaus \u00e4ndern sich die Anforderungen, die Fahrzeuge erf\u00fcllen m\u00fcssen. Deswegen \u00e4ndern die Hersteller den genehmigten Typ und f\u00fcgen zus\u00e4tzliche Elemente hinzu. Der Hersteller muss allerdings unverz\u00fcglich die Genehmigungsbeh\u00f6rde \u00fcber jede \u00c4nderung informieren.<\/p>\n<p>Die Genehmigungsbeh\u00f6rde beurteilt die \u00c4nderungen und entscheidet, ob sie eine <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/transparency\/documents-register\/detail?ref=COM(2016)31&amp;lang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ab\u00e4nderung der Typgenehmigung verlangen in Form von deren Revision oder Erweiterung<\/a>. Gelangt die Typgenehmigungsbeh\u00f6rde zu der Ansicht, dass die \u00c4nderungen der in den Beschreibungsunterlagen verzeichneten Einzelangaben so wesentlich sind, dass sie durch eine Erweiterung der bestehenden Typgenehmigung nicht erfasst werden k\u00f6nnen, versagt sie die \u00c4nderung der EU-Typgenehmigung und fordert den Hersteller auf, eine neue EU-Typgenehmigung zu beantragen.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderung wird als \u201eRevision\u201c bezeichnet, wenn die Genehmigungsbeh\u00f6rde befindet, dass der betreffende Typ eines Fahrzeugs trotz der \u00c4nderung weiterhin den f\u00fcr diesen Typ anwendbaren Anforderungen entspricht und folglich keine Kontrollen oder Pr\u00fcfungen wiederholt zu werden brauchen. Das bedeutet, die Typgenehmigung wird nicht ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Wenn die \u00c4nderungen allerdings die G\u00fcltigkeit der aktuellen Typgenehmigung \u00fcbergreifen und es weitere Kontrollen oder Pr\u00fcfungen erforderlich sind, wird die \u00c4nderung als Erweiterung der <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:32007L0046&amp;from=EN\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Typgenehmigung<\/a> bezeichnet. In solchem Fall erweitert die Genehmigungsbeh\u00f6rde die Typgenehmigungsnummer und die Erweiterungsnummer wird um eins erh\u00f6ht. (Abschnitt 5: e11*2007\/2046*0004*<u>02<\/u>). In diesem Fall w\u00e4re die Erweiterung \u2013 bekannt auch als Nachtrag &#8211; &nbsp;von 02 auf 03 erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>Nach der Typgenehmigungserweiterung setzt der Hersteller mit der Produktion der Fahrzeuge fort, in \u00dcbereinstimmung mit dem in der aktuellen Erweiterung beschriebenen Typ. In diesem konkreten Fall w\u00e4re es die \u00dcbereinstimmung mit der dritten Erweiterung der Typgenehmigung. Zu Fahrzeugen, die mit dem erweiterten Typ \u00fcbereinstimmen stellt der Hersteller eine \u00dcbereinstimmungsbescheinigung (COC) aus, die bereits die aktuelle Erweiterungsnummer beinhaltet. Die Typgenehmigungsnummer wird in der Regel im Herstellerschild ohne Erweiterungsnummer angegeben.<\/p>\n<p>Es ist m\u00f6glich, eine Typgenehmigung bis 99-mal zu erweitern, der Nachtrag wird allerdings nur f\u00fcr die Fahrzeuge angegeben, die nach der Genehmigung des betreffenden Nachtrags hergestellt wurden. F\u00fcr die existierenden, bereits hergestellten Autos ist es nicht m\u00f6glich jegliche Informationen, betreffend der Fahrzeugangaben, mit denen das Fahrzeug hergestellt wurde anzupassen. Das bedeutet, <strong><u>die Erweiterungsnummer (der Nachtrag) \u00e4ndert sich nie f\u00fcr ein bereits hergestelltes Fahrzeug.<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Falls ein Fahrzeug beispielsweise in \u00dcbereinstimmung mit der Typgenehmigung e11*2007\/2046*0004*02 hergestellt w\u00e4re, w\u00e4re diese Typgenehmigungsnummer einschlie\u00dflich der Erweiterungsnummer in dem bei der Herstellung ausgestellten COC Dokument angegeben. Wenn der Fahrzeugbesitzer nach einer beliebigen Zeit ein COC Papier anfordert, bekommt er vom Hersteller ein COC Duplikat ausgestellt, in dem immer noch die gleiche Typgenehmigungsnummer eingetragen wird, wie im COC Original. Das hei\u00dft, obwohl der Hersteller mittlerweile nach beispielsweise 15 Jahre diesen Fahrzeugtyp mit der Erweiterung *58 produziert, also: e11*2007\/2046*0004*58, bekommt der Besitzer des vor 15 Jahren hergestellten Fahrzeugs ein COC Duplikat, welches die Typgenehmigungsnummer beinhaltet, mit der sein Fahrzeug hergestellt wurde, also e11*2007\/2046*0004*02.<\/p>\n<p>In der Vergangenheit waren nicht einmal die Zulassungsbeh\u00f6rden dessen bewusst und haben in den Zulassungsbescheinigungen die Erweiterungen eingetragen, die sie einfach abgesch\u00e4tzt haben\u2026<\/p>\n<h2><strong>M\u00f6gliche Probleme bei einer falschen Eintragung der Erweiterung von Typgenehmigung<\/strong><\/h2>\n<p><strong>Ein realer Fall zur Illustration des Problems:<\/strong><\/p>\n<p>Das mit der in \u00dcbereinstimmung mit der Typgenehmigung e1*2001\/116*0242*09 hergestellte Fahrzeug war einige Jahre nach der Herstellung verkauft und wieder vom neuen Fahrzeugbesitzer zugelassen. Die Zulassungsbeh\u00f6rde hatte nur den fr\u00fcheren Fahrzeugbrief zur Verf\u00fcgung und hat vermutet, dass die Erweiterungsnummer mit der Zeit gestiegen ist und hat deswegen nur abgesch\u00e4tzt um wie viel sich die Erweiterung erh\u00f6hen konnte. Anschlie\u00dfend hat die Beh\u00f6rde das Fahrzeug mit der folgenden Typgenehmigungsnummer zugelassen: e1*2001\/116*0242*17. Das Auto wurde nach einigen Jahren weiterverkauft und exportiert. F\u00fcr die Zulassung im neuen Land war ein COC Papier ben\u00f6tigt und daher hat der K\u00e4ufer das COC Duplikat vom Hersteller angefragt, welches dann vom Hersteller ausgestellt wurde. Die Typgenehmigungsnummer im COC Dokument war nat\u00fcrlich e1*2001\/116*0242*09 und deswegen hat das COC mit dem vorherigen Fahrzeugbrief nicht \u00fcbereingestimmt. Diese Un\u00fcbereinstimmung hat dem neuen Fahrzeugbesitzer Probleme bei der Zulassung im Ausland verursacht.<\/p>\n<p>Da die Fahrzeugspezifikationen, mit denen das Fahrzeug hergestellt wurde in der \u00dcbereinstimmungsbescheinigung (COC) \u201ekonserviert\u201c sind, ist gerade das COC Dokument die relevanteste Quelle der zur Zulassung ben\u00f6tigten Informationen. Daher hat auch die Zulassungsbeh\u00f6rde eingesehen, dass die im Fahrzeugbrief eingetragene Typgenehmigungsnummer falsch war und hat letztendlich das Fahrzeug anhand der im COC Duplikat enthaltenen korrekten Daten zugelassen.<\/p>\n<p>Wenn sich die Zulassungsbeh\u00f6rde jedoch weigert ein Fahrzeug wegen der unterschiedlichen Erweiterungsnummern (im COC und Fahrzeugbrief) zuzulassen, kann man sich auf die urspr\u00fcngliche Zulassungsbeh\u00f6rde wenden, die den falschen Nachtrag in den Fahrzeugbrief eingetragen hat und entweder eine Korrektur oder eine Best\u00e4tigung der falschen Eintragung anfragen.<\/p>\n<p>Der Fahrzeughersteller kann die Fahrzeugdaten auch direkt den Zulassungsstellen digital zur Verf\u00fcgung stellen. Die Zulassungsstellen k\u00f6nnen somit die Fahrzeugdaten zur Ausstellung des neuen Zulassungsdokumente aus der geteilten Datenbank abrufen. Es kann allerdings vorkommen, dass die Zulassungsstelle zu einigen homologierten Fahrzeugtypen keine Informationen im System findet und verweigert daher die Fahrzeugzulassung, obwohl sie die M\u00f6glichkeit hat, die Daten aus der vorliegenden COC Bescheinigung auszuf\u00fcllen. In solchem Fall ist die Zullassungsstelle verpflichtet die Daten aus dem COC manuell in den Fahrzeugbrief einzutragen. Verweigerung der Zulassung mit der Begr\u00fcndung, dass die Zulassungsbeh\u00f6rde keine Daten zum Fahrzeug hat, obwohl ein COC vorliegt, ist nicht gerechtfertigt und der Fahrzeugbesitzer, der die Zulassung seines Fahrzeugs aufgrund der im COC angegebenen Daten beantragt, hat Recht sich direkt an die Europ\u00e4ische Kommission in Br\u00fcssel zu wenden. Die Zulassungsbeh\u00f6rde verst\u00f6\u00dft gegen die EU-Richtlinie, nach der das Fahrzeug typgenehmigt wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcbereinstimmungsbescheinigung \u2013 COC Dokument Herstellerschild \/ Typenschild und Mehrstufen-Homologation&nbsp;&nbsp;&nbsp; EG-Typgenehmigungsnummer Erweiterung der Typgenehmigung M\u00f6gliche Probleme bei einer falschen Eintragung von Erweiterung der Typgenehmigung &nbsp;\u00dcbereinstimmungsbescheinigung \u2013 COC Dokument COC ist ein Dokument, mit dem der Hersteller bescheinigt, dass das konkrete Fahrzeug im Einklang mit den im Zeitpunkt der Fahrzeugherstellung g\u00fcltigen Rechtsvorschriften der EU hergestellt wurde. 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