{"id":63860,"date":"2021-01-22T14:52:15","date_gmt":"2021-01-22T13:52:15","guid":{"rendered":"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/vollkraft-motorraeder-frankreich-100-hp-begrenzung\/"},"modified":"2024-10-01T18:50:17","modified_gmt":"2024-10-01T16:50:17","slug":"vollkraft-motorraeder-frankreich-100-hp-begrenzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/de\/blog\/vollkraft-motorraeder-frankreich-100-hp-begrenzung\/","title":{"rendered":"Leistungsstarke Motorr\u00e4der:\u00a0Die 100-PS-Beschr\u00e4nkung in Frankreich"},"content":{"rendered":"<h2>Leistungsstarke Motorr\u00e4der:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.bikechatforums.com\/viewtopic.php?t=193883&amp;start=0&amp;postdays=0&amp;postorder=asc&amp;highlight=&amp;sid=ee985efff059896094d040207ee90ddb\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die 100-PS-Beschr\u00e4nkung in Frankreich<\/a><\/h2>\n<h2><span style=\"font-weight: 400;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-2324 alignright\" src=\"https:\/\/stage-wp.eurococ.eu\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/motosFP-300x250.png\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"250\"><\/span><\/h2>\n<h2><\/h2>\n<h2>Trotz der Vereinheitlichung der Gesetze in den europ\u00e4ischen L\u00e4ndern ist Frankreich immer noch eine Ausnahme, wenn es um die maximal zul\u00e4ssige Motorleistung von Motorr\u00e4dern geht, da das Jahr 2016 das Ende der 100-PS-Grenze markierte, die der franz\u00f6sische Staat unter bestimmten Bedingungen vorschreibt.<\/h2>\n<p>Nach der im Hoheitsgebiet der Europ\u00e4ischen Union ab dem 1. Januar 2016 geltenden <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:060:0052:0128:EN:PDF\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><u>Verordnung (EU) Nr. 168\/2013<\/u><\/a> war es keinem EU-Mitgliedstaat mehr m\u00f6glich, die Nutzleistung neuer Motorr\u00e4der zu begrenzen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem <a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/jorf\/id\/JORFTEXT000032396526\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dekret vom 13. April 2016<\/a> \u00fcber die Nutzleistung von Motorr\u00e4dern, die in <a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/codes\/id\/LEGIARTI000039478722\/2019-12-12\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel R.&nbsp; 311-1<\/a> der franz\u00f6sischen Stra\u00dfenverkehrsordnung definiert ist, hat Frankreich daher PS-\u00c4nderungen an denjenigen neuen oder gebrauchten Motorr\u00e4dern zugelassen, die mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet waren und den Bestimmungen der europ\u00e4ischen Richtlinien 92\/61\/EWG oder 2002\/24\/EG entsprachen.<\/p>\n<p>Das Ende der Begrenzung betrifft daher nur Motorr\u00e4der, die mit einem ABS-System ausgestattet sind und eine <u>Euro3- oder Euro4-Typgenehmigung haben<\/u>. Auf diese Weise ist es nun m\u00f6glich, die PS-Leistung von Motorr\u00e4dern legal zu ver\u00e4ndern.<\/p>\n<p><strong><em><u>Bitte beachten Sie:<\/u><\/em><\/strong><br \/>\nAu\u00dferhalb dieser Bedingungen betr\u00e4gt die maximal zul\u00e4ssige Motorleistung in Frankreich immer 100 PS (73,6 kW).<\/p>\n<h3><strong>Voraussetzungen f\u00fcr die Leistungsver\u00e4nderung (mechanisches Verfahren zur Leistungsbegrenzung)<\/strong><\/h3>\n<p>Bevor Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, muss gepr\u00fcft werden, ob das Motorrad wieder in den urspr\u00fcnglichen technischen Zustand versetzt werden kann.<\/p>\n<ul>\n<li>Der Inhaber besitzt eine A-Lizenz.<\/li>\n<li>Das Motorrad unterliegt einer 100-PS-Begrenzung.<\/li>\n<li>Das Motorrad hat eine Euro3- oder Euro4-Typgenehmigung.<\/li>\n<li>Das Motorrad wurde zum Zeitpunkt seiner Herstellung mit einem funktionierenden ABS-System ausgestattet.<\/li>\n<li>Das Motorrad entspricht seiner Typgenehmigung und wurde bisher nicht modifiziert (Ausnahmen betreffen typgenehmigte Abgassysteme oder Zubeh\u00f6r).<\/li>\n<\/ul>\n<p><u>Anmerkung:<\/u><\/p>\n<p>Die Fahrzeugpr\u00fcfstellen DREAL\/DRIEE\/DEAL in Frankreich sind nicht an der Umr\u00fcstung von Motorr\u00e4dern mit mehr als 100 PS am Rad (73,6 kW) beteiligt, wie es das Dekret vom 13. April 2016 f\u00fcr zugelassene Motorr\u00e4der (Typ MTT2) vorsieht, und werden jeden diesbez\u00fcglichen Antrag auf Einzelfahrzeuggenehmigung ablehnen.<\/p>\n<h3><strong>Motorr\u00e4der mit einer Leistung von mehr als 100 PS<\/strong><\/h3>\n<p>Wenn alle Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, k\u00f6nnen Sie sich an den franz\u00f6sischen Hersteller oder dessen akkreditierten Vertreter in Frankreich wenden und pr\u00fcfen, ob dieser \u00fcber eine Baumusterzulassung des <a href=\"http:\/\/www.driee.ile-de-france.developpement-durable.gouv.fr\/la-reception-par-type-de-vehicules-r261.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Centre National de R\u00e9ception des V\u00e9hicules<\/a> (\u201eNationale Zulassungsstelle f\u00fcr Fahrzeuge\u201c) verf\u00fcgt, so dass Ihnen nach Durchf\u00fchrung der Motorumr\u00fcstung unter der Aufsicht des Inhabers der Baumusterzulassung ein Zertifikat ausgestellt wird, das die \u00c4nderung des Fahrzeugscheins erlaubt.<\/p>\n<p>Die R\u00fcckr\u00fcstung in den technischen Originalzustand ist relativ einfach: Sie m\u00fcssen sich lediglich an einen autorisierten H\u00e4ndler der Marke in Frankreich wenden, der als einzige Stelle berechtigt ist, Motorr\u00e4der auf ihre urspr\u00fcngliche Motorleistung umzur\u00fcsten (in Frankreich hei\u00dft dieser Vorgang \u201ed\u00e9bridage\u201c).<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst \u00fcberpr\u00fcft der H\u00e4ndler den Zustand des Fahrzeugs und die Konformit\u00e4t mit der Typgenehmigung. Wird ein nicht konformes Element entdeckt, werden Originalteile bestellt und neu eingebaut. Ist die Konformit\u00e4t mit der Typgenehmigung sichergestellt ist, fordert der H\u00e4ndler eine Bescheinigung vom Hersteller oder seinem akkreditierten Vertreter in Frankreich an.<\/p>\n<p>Nach Erhalt der Bescheinigung f\u00fchrt der H\u00e4ndler das Verfahren zur Beendigung der Sperrung durch (dies wird auf Franz\u00f6sisch \u201ebridage\u201c genannt), das den Einbau der erforderlichen Teile und\/oder die Anpassung des Kennfelds und die Anbringung eines \u00c4nderungsschilds an der Karosserie umfasst.<\/p>\n<p>Nach dem R\u00fcckbau in die urspr\u00fcngliche Konfiguration erhalten Sie Ihr Motorrad und die Bescheinigung des Herstellers \u00fcber die \u00c4nderungen, damit Ihre Zulassungsbescheinigung entsprechend den neuen technischen Spezifikationen des Motorrads ge\u00e4ndert werden kann.<\/p>\n<h3><strong>Kosten<\/strong><\/h3>\n<p>Um die Umr\u00fcstung von Motorr\u00e4dern auf die Originalkonfiguration zu erleichtern, haben einige Hersteller Pakete geschn\u00fcrt, die das gesamte Prozedere abdecken und die je nach Modell und Kosten der auszutauschenden Elektronikeinheit variieren.<\/p>\n<p>Die Pakete umfassen:<\/p>\n<ul>\n<li>die Kosten f\u00fcr das Konformit\u00e4tszertifikat<\/li>\n<li>die Kosten f\u00fcr die Nummernschilder<\/li>\n<li>H\u00e4ndlerleistungen: Zulassung und technische \u00dcberpr\u00fcfung des Fahrzeugs, Abwicklung mit dem Hersteller, Erledigung administrativer Formalit\u00e4ten und individuelle Anpassung des Kennfelds.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bitte beachten Sie, dass diese Pakete weder die Kosten f\u00fcr die Wiederherstellung der Konformit\u00e4t des Motorrads noch die f\u00fcr die Umr\u00fcstung auf die urspr\u00fcngliche Motorleistung erforderlichen zu ersetzenden Motorradteile sowie die mit dem gesamten Vorgang verbundenen Arbeitskosten beinhalten.<\/p>\n<p>Bevor Sie loslegen, ist es daher besser, die anfallenden Kosten mit dem H\u00e4ndler abzukl\u00e4ren und nachzufragen, ob die gew\u00fcnschten Leistungen als Paket angeboten werden.<\/p>\n<h3><strong>Wie ist bei Motorr\u00e4dern mit mehr als 100 PS, die in einem EU-Mitgliedsland zugelassen sind und nach Frankreich eingef\u00fchrt werden sollen, vorzugehen?<\/strong><\/h3>\n<p>Wenn man ein Motorrad mit einer europ\u00e4ischen Typgenehmigung erwirbt, das in einem anderen europ\u00e4ischen Land umger\u00fcstet wurde, k\u00f6nnte man denken, dass es dank des europ\u00e4ischen Konformit\u00e4tszertifikats einfach ist, es in Frankreich zuzulassen, aber das ist nicht der Fall!<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich erlaubt das europ\u00e4ische Konformit\u00e4tszertifikat die Zulassung eines Hochleistungsmotorrads in allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, mit Ausnahme von Frankreich. Um die gesetzlichen Auflagen zu erf\u00fcllen, produzierten die Hersteller identische gedrosselte 78-kW-Modelle, die dann in Frankreich die Zulassung erhielten.<\/p>\n<p>Ein Beispiel: Ein Sportmotorrad, das mit einer Leistung von 163 PS hergestellt wurde, wurde in allen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, in denen es zum Verkauf angeboten wurde, f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr zugelassen, hat Tests bestanden und in den Papieren sind die 163 PS eingetragen. In Frankreich jedoch gilt die Leistungsgrenze von 106 PS (78 kW).<\/p>\n<p>Dies hat zur Folge, dass ein Motorrad, das ohne franz\u00f6sische Zulassung umger\u00fcstet wurde, keinen nationalen Typenschl\u00fcssel (<a href=\"http:\/\/www.sra.asso.fr\/informations-vehicules\/motos\/recherche\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><u>CNIT<\/u><\/a>) hat, seine Typvariantenversion (<u>TVV<\/u>) nicht im franz\u00f6sischen Fahrzeugregistrierungssystem (<a href=\"https:\/\/www.cnil.fr\/cnil-direct\/question\/le-siv-systeme-dimmatriculation-des-vehicules-cest-quoi?visiteur=part\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><u>SIV<\/u><\/a>) erkannt wird und das COC des Fahrzeugs nicht f\u00fcr die Zulassung in Frankreich ausreicht.<\/p>\n<p>Wenn Sie also Ihr Motorrad im europ\u00e4ischen Ausland kaufen, werfen Sie einen Blick auf Punkt P2 in der Zulassungsbescheinigung und pr\u00fcfen Sie, ob die Motorleistung in Kilowatt (kW) angegeben wird.<\/p>\n<ul>\n<li>Wenn das Motorrad die Bedingungen nicht erf\u00fcllt, d. h., wenn seine Leistung 73,6 kW (mehr als 100 PS) \u00fcbersteigt und es nicht mit einem ABS-System ausgestattet ist, kann es in Frankreich nicht zugelassen werden, es sei denn, es ist eine Drosselung eingebaut.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><em><u>Bitte beachten Sie:<\/u><\/em><\/strong><\/p>\n<p>Es empfiehlt sich, vor dem Kauf bei einem Markenh\u00e4ndler in Frankreich nachzufragen, ob das Motorrad mit einer Drosselung ausger\u00fcstet werden kann, da die f\u00fcr diesen Vorgang notwendigen Bauteile m\u00f6glicherweise nicht mehr erh\u00e4ltlich sind und Sie das Motorrad in diesem Fall leider nicht in Frankreich zulassen k\u00f6nnten.<\/p>\n<ul>\n<li>Wenn das Motorrad die Anforderungen erf\u00fcllt, d.&nbsp;h., wenn es eine Euro3- oder Euro4-Typengenehmigung hat und von Haus aus ein funktionierendes ABS-System besitzt, k\u00f6nnen Sie es in Frankreich zulassen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>Gut, aber wie kann ich das Motorrad in Frankreich zulassen, wenn das COC nicht ausreicht?<\/strong><\/h3>\n<p>Um ein vom urspr\u00fcnglichen Zustand bzw. umger\u00fcstetes Motorrad zuzulassen, muss der Markenh\u00e4ndler in Frankreich kontaktiert werden, um zu pr\u00fcfen, ob es die Bedingungen des Dekrets vom 13. April 2016 \u00fcber die Nutzleistung von Motorr\u00e4dern erf\u00fcllt.<\/p>\n<ul>\n<li>Sind die Bedingungen erf\u00fcllt, pr\u00fcft der H\u00e4ndler das Fahrzeug, das zuvor nicht ver\u00e4ndert worden sein darf, sich in der Originalkonfiguration befindet und dessen ABS-System funktioniert.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Sind die Bedingungen nicht erf\u00fcllt, f\u00e4hrt der H\u00e4ndler mit der Fahrzeuginspektion fort, die vollst\u00e4ndig mit der urspr\u00fcnglichen Konfiguration \u00fcbereinstimmen muss, und dann wird der Drosselungsmechanismus eingebaut.<\/li>\n<li>Sobald die Konformit\u00e4t des Motorrads vom H\u00e4ndler best\u00e4tigt wurde, erhalten Sie vom Hersteller in Frankreich die nationale franz\u00f6sische Bescheinigung (\u201eAttestation d&#8217;identification fran\u00e7aise\u201c) f\u00fcr Ihr Motorrad, in der die neuen technischen Bedingungen f\u00fcr die Zulassung vermerkt sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn Sie diesen Artikel mit Informationen erg\u00e4nzen m\u00f6chten, teilen Sie uns bitte Ihre pers\u00f6nlichen Erfahrungen mit. Sie k\u00f6nnen uns au\u00dferdem gerne kontaktieren, um zus\u00e4tzliche Informationen anzufordern. Vielen Dank f\u00fcr das Hinterlassen Ihres Kommentars.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leistungsstarke Motorr\u00e4der:&nbsp;Die 100-PS-Beschr\u00e4nkung in Frankreich Trotz der Vereinheitlichung der Gesetze in den europ\u00e4ischen L\u00e4ndern ist Frankreich immer noch eine Ausnahme, wenn es um die maximal zul\u00e4ssige Motorleistung von Motorr\u00e4dern geht, da das Jahr 2016 das Ende der 100-PS-Grenze markierte, die der franz\u00f6sische Staat unter bestimmten Bedingungen vorschreibt. 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